EuGH-Urteil Arbeitszeiterfassung » ISGUS bietet digitale Lösung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019 zur Arbeitszeiterfassung ist noch immer omnipräsent. In der Rechtssache C-55/18 hat die spanische Gewerkschaft CCOO gegen eine Niederlassung der Deutschen Bank in Spanien Klage erhoben. Nach dem EuGH-Urteil sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Unternehmen die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Hierfür sind Unternehmen dazu verpflichtet eine objektive, zuverlässige und öffentlich zugängliche Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Seither müssen auch Vertrauensarbeitszeiten dokumentiert und festgehalten werden. Laut EuGH sind Arbeitgeber verpflichtet „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann“. Eine Umstellung auf ein verlässliches System funktioniert nicht immer auf Anhieb. So befinden sich noch viele Betriebe in der Phase, ihr Zeitmanagement anzupassen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Unternehmen ohne eine moderne, digitale Zeiterfassung kommen ins Hintertreffen, wenn es darum geht, die rechtlichen Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.
Arbeitszeiterfassung – Ab wann wird Sie Pflicht?
Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte Ende September 2022 das Urteil des EuGH und entfachte dadurch erneute Diskussionen. Demnach besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, um die Vorgaben des EuGH in nationales Recht zu transferieren und im deutschen Arbeitsgesetz zu verankern. Ein Blick auf weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zeigt, dass eine vollständige Umsetzung des Urteils auf sich warten lässt.

Klare Regeln fordern System
Es bleibt dem Betrachter überlassen, ob die gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung für oder gegen eine moderne Arbeitswelt spricht. Fakt ist, dass die Erfassung der Arbeitszeiten dabei hilft, Arbeit und Freizeit besser voneinander zu trennen. Die Richter des EuGH sowie Arbeitnehmervertreter sind überzeugt, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gesundheitsschutz dadurch stärker in den Vordergrund treten. Wäre der Beschluss vor wenigen Jahren ergangen, wäre die Umsetzung für die Unternehmen um ein Vielfaches aufwändiger und durchaus kompliziert gewesen. Heute, im Zeitalter der Digitalisierung und fortschrittlicher Zeitmanagementsysteme, ist der Aufwand der Arbeitszeiterfassung minimal und mit nur zwei Klicks zu bewältigen.
ISGUS hat die Lösung für Sie!
Einfach und schnell geht es mit einem modularen System. ISGUS bietet eine solche Lösung in der ISGUS Cloud oder on premise. Die einzelnen Module, wie ZEUS® Zeiterfassung, ZEUS® Personaleinsatzplanung, ZEUS® mobile decken alle Anforderungen an die digitale Arbeitswelt ab und machen es Unternehmen leicht, den aktuellen Verpflichtungen nachzukommen.
Die moderne ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS erfüllt alle Anforderungen einer objektiven, zuverlässigen und öffentlich zugänglichen Arbeitszeiterfassung. Mit der ZEUS® Zeiterfassung arbeiten Sie jederzeit und von überall stets rechtssicher und lösen innovativ alle Aufgaben der Zeitwirtschaft. ZEUS® kann dabei in jeder Branche und Unternehmensgröße eingesetzt werden. Der skalierbare Funktionsumfang und die modulare Ausbaufähigkeit ermöglichen Ihnen die Erweiterung zum umfassenden Workforce Management.
Minimaler Aufwand schafft Vertrauen
Moderne Softwaresysteme wie ZEUS® Zeiterfassung schlagen Brücken zwischen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Vorgaben und der Freiheit, den Arbeitsalltag individuell zu gestalten. Ob von zu Hause, Unterwegs oder im Büro, mit Hilfe der ISGUS Softwarelösungen ZEUS® Zeiterfassung und ZEUS® mobile sind die Hürden für beide Seiten minimal. Für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist es ein Leichtes, am Terminal, PC, Tablet oder über das Smartphone an- oder auszustempeln. Eine kurze
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